Genehmigung für zeitweiligen Aufenthalt in Russland

GZA Visum für Russland

Eine Genehmigung für zeitweiligen Aufenthalt in Russland (kurz: GZA) ist eine neue Alternative zum regulären Russland Visum. Die GZA bietet die Möglichkeit, mit einem vorläufigen Visum für 4 Monate nach Russland einzureisen. Erst vor Ort kann die GZA dann beim zuständigen Regionalbüro abgeholt werden.

Als Visum-Spezialist verfügen wir über einen großen Erfahrungshorizont bei der Beantragung von Russland Visa. Wir stehen im direkten Kontakt mit den russischen Behörden und können so bestmöglich Ihren GZA-Auftrag abwickeln, damit Ihre GZA schnell und zuverlässig erteilt wird.

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Details zur GZA

  • Aufenthalt: bis zu 4 Monate
  • Gültigkeit: beginnt mit dem Tag der Ausstellung (4 Monate)
  • Einreise: 1-malig
  • Bearbeitung: bis zu 6 Monate
  • Visum wird in den Reisepass eingeklebt
  • Verlängerung: nicht möglich
  • Antragszeitpunkt: frühestens 1 Jahr vor Abreise

GZA beantragen – der Ablauf

1. GZA bequem online über unsere Webseite Russland-Visum.EU beantragen

2. Wir übernehmen daraufhin die gesamte Kommunikation mit den russischen Behörden und leiten Ihre GZA in die Wege

3. Ihr Antrag wird im Regionalbüro in Russland geprüft (Dauer: bis zu 6 Monate)

4. Sie erhalten von uns alle nötigen Unterlagen sowie Ihre vorläufige Einreisegenehmigung/Einladung bequem per Post, mit der Sie in einem Zeitraum von 4 Monaten nach      Russland einreisen können

5. Vor Ort erhalten Sie die endgültige Aufenthaltsgenehmigung. Hierfür müssen Sie sich im zuständigen Regionalbüro mit allen Unterlagen melden.

Einzureichende Unterlagen für den GZA-Antrag

Sie möchten einen Antrag auf zeitweiligen Aufenthalt in Russland (GZA) stellen? Damit wir das GZA Visum erfolgreich für Sie beantragen können, sind verschiedene Dokumente erforderlich. Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über alle einzureichenden Unterlagen.

Antragsformular

Das Antragsformular in russischer Sprache wird in 2-facher Ausführung vollständig ausgefüllt und unterschrieben benötigt.

beglaubigter Reisepass
  • Beglaubigter Reisepass als Kopie
  • mit dem Stempel "Apostille" und Übersetzung ins Russische; diese muss im russischen Konsulat beglaubigt werden.
Passfoto
beglaubigte Heiratsurkunde
  • Beglaubigte Heiratsurkunde als Kopie
  • mit dem Stempel "Apostille" und Übersetzung ins Russische; muss im russischen Konsulat beglaubigt werden
Führungszeugnis
  • Beglaubigte Heiratsurkunde als Kopie
  • mit dem Stempel "Apostille" und Übersetzung ins Russische; muss im russischen Konsulat beglaubigt werden
HIV-Test
  • negativer HIV-Test mit Übersetzung ins Russische
medizinische Bescheinigung
  • darüber, dass der Antragsteller nicht betäubungsmittelabhängig ist.
  • darüber, dass der Antragsteller nicht an Lepra, Tuberkulose, Syphilis, Lymphogranulom oder Schanker erkrankt ist.
  • Beide Bescheinigungen werden mit einer Übersetzung ins Russische benötigt.
offizielle Bescheinigung
  • darüber, dass der Antragsteller die russische Sprache beherrscht, die russische Geschichte sowie dessen Rahmengesetzgebung kennt.
beglaubigte Geburtsurkunde
  • Jedes Kind unter 18 Jahren benötigt eine beglaubigte Geburtsurkunde als Kopie.
  • Muss den Stempel "Apostille" enthalten und ins Russische übersetzt werden, damit es im russischen Konsulat beglaubigt werden kann.

Die geforderten Unterlagen müssen von jedem Antragsteller eingereicht werden.

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