Visum Russland: Reisepass Gültigkeit
Reisen ohne Reisepass ist wie Autofahren ohne Führerschein, denn in Ihrem Reisepass wird das Russland Visum eingetragen. Daher sollten Sie immer darauf achten, dass Sie einen Reisepass besitzen und dass dieser gültig ist (mindestens noch 6 Monate nach dem geplanten Rückreisedatum! Beispiel: Geplante Ausreise am 31.12.2017 - Reisepass muss eine Gültigkeit bis mindestens 01.07.2018 haben.). Um Missverständnissen vorzubeugen, haben wir alle wichtigen Infos rund um die Passangelegenheit für Sie aufgelistet. Natürlich stets aktuell und in enger Abstimmung mit der russischen Botschaft.
Wissenswertes über den Reisepass
Was ist ein Reisepass?
Bei einem Reisepass handelt es sich um einen amtlichen Ausweis. Reisepässe werden vom Staat allen Bürgern ausgestellt. Mit einem gültigen Reisepass können Bürger die Landesgrenzen überschreiten und wieder in Ihr Land zurückkehren. Ein Reisepass dient also der Identifizierung und Legitimation. Reisepässe enthalten neben persönlichen Angaben des Trägers und Angaben zur Staatsangehörigkeit mehrere leere Seiten.
Die leeren Seiten Ihres Passes werden mit Visaaufklebern und Visastempeln versehen, falls Sie in ein visumspflichtiges Land reisen. Seit Beginn der 2000er Jahre wurden vermehrt biometrische Reisepässe ausgestellt. Personendaten sind also in elektronischer Form im Pass abgelegt und können dadurch schneller abgerufen werden.
Was ist ein Express Reisepass?
Wenn Sie auf den letzten Drücker einen Reisepass benötigen, können Sie einen sogenannten Express Reisepass beantragen. Einen Express Reisepass ist in vielen Fällen nach 72 Stunden abholbereit.
Wo kann ich einen Reisepass beantragen?
Sie haben noch keinen gültigen Reisepass? Dann können Sie bei der zuständigen Passbehörde Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihren Pass beantragen. Auch das Einwohnermeldeamt hat eine interne Reisepass-Abteilung. Erkunden Sie sich einfach, wo sich die entsprechenden Behörden in Ihrem Wohnbezirk befinden.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten für den Reisepass variieren je nach Alter des Antragstellers, Bearbeitungszeit der Ausstellung und Anzahl der Seiten. Die Kosten schwanken zwischen ca. 60,00 € und 114,00 €. Erkundigen Sie sich vor Beantragung des Passes nach den Preisen bei Ihrer zuständigen Behörde.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wenn Sie einen Reisepass beantragen, sollten Sie sichergehen, dass Sie alle wichtigen Unterlagen beisammen haben:
Personalausweis:
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder bislang keinen besessen haben, sollten Sie bei der Beantragung stets Ihren Personalausweis vorlegen können, um sich auszuweisen.
Urkunden:
Immer wieder kommt die Frage auf, ob bei der Beantragung des Reisepasses Urkunden – also Geburtsurkunden, Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden – vorgezeigt werden müssen. Es ist ratsam, derartige Urkunden mitzunehmen. Nicht in allen Fällen verlangt die zuständige Behörde die Vorlage solcher Urkunden. Sollte jedoch die Frage nach diesen aufkommen, sparen Sie sich einen weiteren Behördengang.
Alter Reisepass:
Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen und noch im Besitz eines alten sind, sollten Sie diesen mitbringen. Ihr alter Reisepass wird eingezogen oder entwertet, ein neuer wird Ihnen ausgehändigt. Dies gilt auch für veraltete Kinderreisepässe.
Aktuelles Passfoto:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Beantragung Ihres Reisepasses ein aktuelles biometrisches Passfoto mit sich führen. Auf dem Passfoto müssen Sie gut zu erkennen sein. Vermeiden Sie bitte nach Möglichkeit Kopfbedeckungen. Außerdem sollte das Passfoto nicht älter als 3 Monate sein. Digitale Lichtbilder werden nicht akzeptiert.
Verlustanzeige bei Verlust des Reisepasses:
Wenn Ihnen Ihr alter Reisepass abhanden gekommen ist, wünschen die Behörden, dass Sie bei Beantragung eines neuen Passes eine Verlustanzeige vorlegen.
Bescheinigung der Polizei, wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde:
Wenn Ihnen Ihr Reisepass gestohlen wurde und Sie einen neuen beantragen, sollten Sie den Behörden die Diebstahlanzeige der Polizei vorlegen.
Brauchen auch Kinder einen Reisepass?
Ja, auch Kinder benötigen Reisepässe. Seit 2012 gelten hier neue Vorschriften. Ein Eintrag im elterlichen Pass reicht nicht mehr aus. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass und ab 12 Jahren einen elektronischen Reisepass. Bitte beachten Sie, dass das Kind bei der Beantragung anwesend sein muss.